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VGH Bayern, 04.07.2002 - 4 CS 02.878 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vornahme einer nachvollziehbaren eigenen Überzeugungsbildung der Behörde aufgrund des Grundsatzes der Unschuldsvermutung zur vorsätzlichen Verwirklichung der Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 21.03.2002 - AN 11 S 02.163
- VGH Bayern, 04.07.2002 - 4 CS 02.878
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1547 (Ls.)
- NVwZ 2003, 358
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.12.2000 - I B 93/99
Steuerhinterziehung; Nachweis trotz Einstellungsbeschluss gem. § 153 a Abs. 1 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00
USt; Geschäftsführer-Haftung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 16.09.1997 - 8 B 143.97
Die Haftungsinanspruchnahme für Hinterziehungszinsen setzt nicht voraus, daß …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 08.02.2000 - 4 C 00.58
Streitwertbestimmung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 06.06.2005 - 4 ZB 03.3250
Gewerbesteuer; Haftung; Haftungsschuldner; Geschäftsführer; Strohmann; Ermessen; …
Auf die Beschwerde des Klägers ordnete der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Juli 2002 (Az.: 4 CS 02.878, NVwZ 2003, 358) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im wesentlichen mit der Begründung an, dass eine Haftung gem. § 71 AO die Feststellung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung voraussetze.